Neuer Lebensabschnitt - Schule

Auch das Thema Schule ist für Eltern eines Kindes mit Behinderung eine Herausforderung.

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Damit hat jede und jeder das Recht auf inklusive Bildung. In den Bundesländern wird schulische Inklusion ganz unterschiedlich umgesetzt. Oder auch nicht.

Grundsätzlich ist die Beschulung unserer Kinder

-        inklusiv an der Regelschule

-        oder aber in der Förderschule (meist Schwerpunkt geistige Entwicklung) denkbar.

Die Wahl der Schule steht grundsätzlich jedem frei. Ob die Wahl letztlich wirklich frei ist, darüber „entscheidet“ ein wenig auch die jeweilige ortsansässige Schule und wie gut dort Inklusion funktioniert oder überhaupt möglich ist. Oft ist Inklusion eine Illusion oder noch eine Vision. Vielleicht ist die inklusive Beschulung an der Regelschule auch eine Überforderung für unsere Kinder und der geschütztere Rahmen in der Förderschule ist der bessere. Letztlich muss jede Familie anhand der Ausprägung der Behinderung und sicher auch anhand der regional vorhandenen Schulen und deren Angebot selbst entscheiden, ob das Kind in einem exklusiven System (Förderschule) und inklusiv (Regelschule) beschult werden soll.  

Wir wollen hier kurz über die Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung berichten:

Auch unsere Kinder müssen (in einigen Bundesländern) zunächst in der „normalen“ Grundschule angemeldet werden und die Schuluntersuchung beim Gesundheitsamt durchlaufen. In einigen Bundesländern kann, soweit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, durch die Eltern die unmittelbare Aufnahme in die Förderschule beantragt werden.

Es wird in kleinen Klassen gelernt. Die Lehrer haben eine sonderpädagogische Ausbildung und werden durch eine sogenannte pädagogische Unterrichtshilfe (einfacher gesagt, durch einen Erzieher/Erzieherin, ebenfalls mit Ausbildung, die dem Förderschwerpunkt gerecht wird) unterstützt. Der besondere Förderbedarf unserer Kinder liegt in der Regel bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Denken und Handeln. Neben der geistigen Behinderung bestehen oft noch weitere Förderbedarfe, vielfach treten zusätzlich körperliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen auf. Ziel und Inhalt der Beschulung ist die Anleitung zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung sowie die Entwicklung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit. Dabei geht es vornehmlich um Fragen der praktischen Lebensbewältigung mit dem Ziel einer aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

An diesem Förderschultyp wird nach einem besonderen Lehrplan, der sich in die Lernbereiche des grundlegenden und des fachorientierten Unterrichts gliedert, unterrichtet. Eine Benotung erfolgt nicht. Die Schülerinnen und Schülern sollen die Möglichkeit erhalten, auf einen an ihrem individuellen Lern- und Entwicklungsstand orientierten Abschluss hinzuarbeiten.

An dieser Schulform bleiben die Kinder in der Regel 12 Jahre. Sie erfüllen damit hier ihre gesetzliche Schulpflicht, welche im Normalfall 9 Jahre Regelschule und 3 Jahre Berufsschule umfasst. Die Schulzeit ist nicht in 12 Klassenstufen geteilt, sondern in 4. Jede Stufe wird drei Jahre besucht. Von Bundesland zu Bundesland sind die Stufen etwas anders bezeichnet. In Sachsen heißen sie Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und als letztes die Werkstufe. Mit Wechsel der Stufe, wechselt in der Regel auch der Klassenlehrer und sein Team. In der Werkstufe (was den Berufsschuljahren entspricht) werden die Jugendlichen auch mit Praktika auf das Leben nach der Schule vorbereitet. Hierbei erhalten sie vielfältige Gelegenheiten, arbeitende Menschen in ihrer Arbeitsumwelt zu erleben und sich selbst in einem Arbeitsumfeld außerhalb der Schule zu erproben. Sie lernen, zunehmend länger produktiven Tätigkeiten nachzugehen und dabei persönliche Interessen und die Anforderungen der Arbeitswelt in Einklang zu bringen. Es werden individuelle Möglichkeiten und Lösungen für eine zukünftig selbstständige Lebensführung, z. B. durch den unterstützten und begleiteten Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, durch Tätigkeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in tagesstrukturierenden Maßnahmen gefunden. Dabei arbeiten Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Arbeitsverwaltung, die Fachdienste und Kostenträger eng zusammen.

Die Schulen halten in der Regel die Möglichkeit offen, dass ein Teil der Therapien im Tagesverlauf auch in der Schule stattfinden kann. Das ist kein unwichtiger Aspekt. Denn auch unsere Kinder sind nach einem Schultag „geschafft“ und dann ist es fast nicht mehr denkbar, alle Therapien am Nachmittag zu erledigen. Zudem geschieht damit auch eine gute interdisziplinäre Arbeit und ein Austausch zwischen den Therapeuten und dem Schulpersonal. Das ist wichtig, damit alle auch bestmöglich und gemeinsam an den Förderzielen arbeiten können.

Egal ob in der Regelschule inklusiv oder in der Förderschule, kann es für unsere Kinder mit besonderem Förderbedarf hilfreich und notwendig sein, dass wir sie durch einen Schulbegleiter/-in unterstützen lassen. Aber das ist ein anderes Thema. Darüber berichten wir später einmal.

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